Schaustellerinfo

Schaustellerinfo, Anmeldeformular

Meldeformular für Schausteller: hier

Der Schelmenmarkt findet jährlich am 2. Wochenende im Oktober von Freitag bis Montag statt.

Bewerbungen von Schaustellern für eine Zulassung zum Schelmenmarkt Gelnhausen sollten bis zum 31. März des Ausrichtungsjahres eingereicht werden. Es ist das von uns erstellte Bewerbungsformular zu benutzen, das Sie unter dem obenstehenden Link abrufen können.

Bewerbungen sind an den Geselligkeitsverein

„Die Schelme“ e.V.
Postfach 1215
63552 Gelnhausen

zu richten. Für den Fall, dass eigene Bewerbungsformate benutzt werden, haben diese folgende Angaben zu enthalten:

  1. Vor- und Zuname sowie Anschrift und Telefonnummer des Hauptwohnsitzes des Bewerbers und Eigentümers. Bei mehreren Betriebsinhabern sind die Angaben für alle Personen zu machen.
  2. Genaue Bezeichnung des Geschäftes unter Beifügung einer Fotografie vom Zustand zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frontansicht). Bei Fahrgeschäften genaue Bezeichnung der Fahrweise. Bei Verkaufs. und Ausspielungsgeschäften Aufzählung der zum Verkauf und zur Ausspielung vorgesehenen Waren und Gegenstände.

Bei Schau- und Belustigungsgeschäften genaue Beschreibung des Programmablaufes und der einzelnen Darbietungen.

Nicht jugendgeeignete Darbietungen sind verboten, ebenso der Verkauf von Waffen und waffenähnlichen Produkten z.B. Softairpistolen und ähnliches. Andere als in der Bewerbung angegebene Waren, Gegenstände und Programminhalte sind nicht zugelassen. Der Veranstalter behält sich vor, im Waren- und Programmangebot Veränderungen vorzunehmen.

  1. Genaue Angaben über die Ausmaße des Geschäftes im betriebsbereiten Zustand – Frontlänge, Tiefe und Höhe – einschließlich Klappe, Stützen, Seitenklappen und Vorbauten. Ein detaillierter Grundriss- und Schnittplan im Maßstab 1 : 100 ist möglichst beizufügen.
  2. Anzahl und Abmessungen der mitgeführten Wohn-, Pack- und Versorgungswagen, PKW und Zugmaschinen. Gesonderte Benennung der zum Betrieb unbedingt beim Geschäft abzustellenden Einheiten.
  3. Angabe über Stromanschlüsse (notwendiger Anschlusswert für Kraft- und Lichtstrom).
  4. Angaben über notwendige Anschlüsse an das Wasser- bzw. Kanalnetz (Art der einzuleitenden Abwasser, z. B. Fäkalien).
  5. Baujahr oder Jahr der Erstzulassung des Geschäftes.
  6. Angabe, ob das Geschäft mit Verstärkeranlage betrieben werden soll.

Alle Betriebe müssen eine gültige Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten nachweisen (Kopie des letzten Zulassungs- oder Verlängerungsbescheides). Die Abgabe von Speisen und Getränken, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, darf nur in Mehrweggeschirr erfolgen. Betriebe, in denen Personal mit der Zubereitung von Speisen betraut ist, müssen eine Personaltoilette sowie ein separates Handwaschbecken mit warmem und kaltem Wasser nachweisen.

Sollte bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine schriftliche Zusage erfolgt sein, konnte die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Eine gesonderte Absage erfolgt nicht. Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Veranstalter und zugelassenem Schaustellerbetrieb sind die Auflagen und Vertragsbestimmungen des Geselligkeitsvereins „Die Schelme“ e.V. Diese sind Vertragsbestandteil und werden jedem Vertrag beigefügt. Mit Unterschrift ist der Schausteller vollinhaltlich an diese Bedingungen gebunden. Änderungen oder Streichungen sind nicht zulässig.

Grundsätzlich müssen Bewerbungen nicht geprüft bzw. berücksichtigt werden, die verspätet eingehen, unvollständig sind bzw. falsche Angaben enthalten. Ebenso werden Sammelbewerbungen nicht berücksichtigt. Der Geselligkeitsverein „Die Schelme“e.V. ist alleiniger Veranstalter des Schelmenmarktes und hat während dieser Zeit in der Stadt Gelnhausen das Marktrecht.


Ansprechpartner für den Schelmenmarkt:

Marktmeister Jakob Morkel
Tel.: 0176-45647656
E-Mail: marktmeister@schelme.de

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